Ehrenordnung

in der Fassung vom 06.04.2017

Artikel I

§ 1 Räumliche Abgrenzung

Diese Ordnung erstreckt sich auf den Tätigkeitsbereich des Vereines.

§ 2 Voraussetzung für die Verleihung von Ehrennadeln

(1) Der Verein gibt zum Zwecke der Ehrung von Mitgliedern Ehrennadeln aus.
a) Vereinsnadel mit Bronze-Ehrenkranz
für Mitglieder, die ununterbrochen 10 Jahre dem Verein angehören oder mindestens ununterbrochen 5 Jahre aktiv im Verein als Vorstandsmitglied oder als Übungsleiter tätig waren,
b) Vereinsnadel mit Silber-Ehrenkranz
für Mitglieder, die ununterbrochen 20 Jahre dem Verein angehören oder mindestens 10 Jahre aktiv im Verein als Vorstandsmitglied oder als Übungsleiter tätig waren
c) Vereinsnadel mit Gold-Ehrenkranz
für Mitglieder, die ununterbrochen 25 Jahre dem Verein angehören oder mindestens 20 Jahre aktiv im Vorstand oder als Übungsleiter tätig waren
d) Sonderehrung
bei 40-oder 50-jähriger Mitgliedschaft im Verein bzw. aktiver Tätigkeit wird eine besondere Ehrung vorgenommen.

(2) Die Ehrenmitgliedschaft im Sinne dieser Ehrenordnung beginnt mit dem vollendeten 16. Lebensjahr.

§ 3 Verbindung zur Vereinssatzung

Unberührt von diesen Festlegungen bleibt die Regelung der Fördermitgliedschaft von Vereinsmitgliedern, die über 80 Jahre alt sind und dem Verein mindestens 20 Jahre ununterbrochen angehören (§ 3 Absatz 3 der Vereinssatzung) sowie einer Ehrenmitgliedschaft aufgrund besonderer Leistungen (§ 3 Absatz 4 der Vereinssatzung).

§ 4 Besitzurkunde

Über die Ehrungen nach §§ 2 und 3 werden Besitzurkunden verliehen.

§ 5 Antragsverfahren

(1) Anträge auf Ehrung durch den Verein können gestellt werden:
a) aus der Mitgliederversammlung
b) vom Vorstand

(2) Über die Verleihung entscheidet der satzungsgemäße Gesamtvorstand.

§ 6 Verleihung

Die Verleihung findet entweder auf der Jahreshauptversammlung oder auf einer besonderen Veranstaltung des Vereines statt.

§ 7 Widerruf oder Aberkennung von Ehrungen

Die Mitgliederversammlung kann in besonderen Fällen auf Vorschlag des Vorstandes über die Aberkennung von Ehrungen beschließen.

Artikel II

Die Änderung der Ehrenordnung tritt am 06.04.2017 in Kraft.