Beitragsordnung

in der Fassung vom 26.04.2018

Artikel I

§ 1 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in den Verein „Dörpsgill Rumohr e.V.“ wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

(1) Mitgliedsbeiträge werden von jedem Mitglied mit Ausnahme der Ehrenmitglieder erhoben.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich:
8,00 €
für eine Familienmitgliedschaft,

5,00 € für eine Einzelmitgliedschaft, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

6,00 € für eine Einzelmitgliedschaft Erwachsene

3,00 € für Schüler, Studenten, Azubis, Bundesfreiwillige (Bufdis / BFDler), ab dem 18. Lebensjahr (NACHWEIS ERFORDERLICH)

2,00 € für Fördermitglieder (24,00 € jährlich)
Fördermitglieder sind stimmberechtigt und erhalten Ermäßigungen bei Veranstaltungen, die auch für aktive und passive Mitglieder gelten

2,00 € für passive Mitglieder (24,00 € jährlich)
Passive Mitglieder sind stimmberechtigt und erhalten Ermäßigungen bei Veranstaltungen, die auch für aktive Mitglieder und Fördermitglieder gelten. Die Teilnahme am sportlichen Angebot ist nicht Gegenstand der Mitgliedschaft.

0,00 € für Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt und erhalten Ermäßigungen bei Veranstaltungen, die auch für aktive und passive Mitglieder sowie für Fördermitglieder gelten

§ 3 Fälligkeit

Der erste Jahresbeitrag ist nach Aufnahme in den Verein zu zahlen, bzw. wird sofort per Lastschrift eingezogen. Die Folgemitgliedsbeiträge werden jährlich zum 15.07. per Lastschriftverfahren erhoben. Werden die Beiträge überwiesen, sind diese bis zum 15.01. des Beitragsjahres im Voraus zu überweisen.

§ 4 Mahnung

Bei Notwendigkeit einer 2. Mahnung von Mitgliedsbeiträgen werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 € erhoben. Alle Gebühren und Kosten, die bei einer Rücklastschrift anfallen, sind vom Mitglied zu zahlen.

§ 5 Erstattung von Mitgliedsbeiträgen

Bei Ende der Mitgliedschaft werden die überzahlten Mitgliedsbeiträge abzüglich der Beträge erstattet, die der Verein an die jeweiligen Verbände, z.B. Landessportverband, Norddeutscher Schützenbund, KSchV und Versicherungen aufgrund der Mitgliedschaft abführen musste oder noch abführen muss.

Artikel II

Die Änderung der Beitragsordnung tritt am 26.04.2018 in Kraft.